https://www.ag.ch/sicherheitsveranstaltung
Nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau (Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihren 23. Geburtstag feiern, sind seit dem 1. Januar 2024 zur Teilnahme an einer Sicherheitsveranstaltung verpflichtet.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung Einblick in relevante Themen des Bevölkerungsschutzes und seine Partner. Sie lernen so die verschiedenen Facetten des Bevölkerungsschutzes kennen. Darüber hinaus sind Themen wie Sicherheit im Alltag und Verhalten bei Gewalt sowie die Vorstellung der sicherheitspolitischen Mittel des Bundes Teil der Veranstaltung. Die Veranstaltung trägt so dazu bei, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Ereignisfall besser vorbereitet sind.
Die Sicherheitsveranstaltungen findet dezentral in den Bevölkerungsschutzregionen statt. Die regionalen Führungsorgane, Polizeien, Feuerwehren, Zivilschutzorganisationen und das Gesundheitswesen sind verpflichtet, an der Sicherheitsveranstaltung teilzunehmen und diese mitzugestalten. Die Partner des Bevölkerungsschutzes erhalten die Möglichkeit, sich vorzustellen sowie den Teilnehmenden den Mehrwert eines Engagements im Bevölkerungsschutz aufzuzeigen.