Schutzräume

Nützliche Inhalte zum Thema Schutzraum

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat alle relevanten Informationen zum Schutzraum auf einer Seite zusammengefasst.

https://www.babs.admin.ch/de/schutzraume-fur-die-bevolkerung

Auf der Webseite des Kantons Aargau finden sie unter Anderem das Merkblatt für den Unterhalt, das Merkblatt zur Vorbereitung der Schutzraumkontrolle, das Vorgehen zur Aufhebung eines Schutzraums und weitere Infos.

www.ag.ch/schutzraum

Welchem Schutzraum bin ich zugewiesen?

Sämtliche Einwohner sind grundsätzlich einem Schutzplatz zugewiesen. Aufgrund der laufenden Bevölkerungsmutationen (Zu- und Wegzüge, Geburten und Todesfälle) sowie den baulichen Änderungen erfolgt die Zuweisungsplanung rollend und kann sich ändern. Deshalb wird sie auch bewusst nicht veröffentlicht, kann aber auf Wunsch eingesehen werden.

Der Schutzraum befindet sich in der Regel im Kellergeschoss des Wohnhauses. Für Personen, die keinen Schutzplatz im Haus haben, in dem sie leben, ist ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe vorgesehen. Pro Person ist eine Fläche von einem Quadratmeter bzw. ein Raumvolumen von 2.5 Kubikmetern vorgeschrieben, was etwa dem Platz pro Person in einem Eisenbahnabteil erster Klasse entspricht.